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Wissen · 14.04.2026

Was Verwalter zur Umlagefähigkeit wissen müssen

Betriebskosten, Direktlieferverträge und Mieterkommunikation — die häufigsten Fragen aus der Praxis.

Verwaltungen fragen zuerst nach Haftung und Umlagefähigkeit. Die gute Nachricht: Beim Full-Service-Modell entstehen keine umlagefähigen Betriebskosten aus der Anlage selbst — der Betrieb liegt beim Anlagenbetreiber.

Die Stromlieferung an Bewohner erfolgt über einen freiwilligen Direktliefervertrag. Niemand wird zur Teilnahme verpflichtet, bestehende Versorgerwechselrechte bleiben unberührt.

Für die Kommunikation stellen wir Anschreiben, Aushänge und eine Informationsveranstaltung bereit, damit die Verwaltung nicht zur Auskunftsstelle wird.

Alle Inhalte sind Platzhalter und ersetzen keine Rechtsberatung.

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