
Seit Einführung der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung (GGV) haben Eigentümer von Mehrfamilienhäusern zwei Wege, Solarstrom im Gebäude zu nutzen. Beide Modelle senken die Stromkosten der Bewohner, unterscheiden sich aber im Aufwand und in der Rolle der Eigentümerseite.
Mieterstrom ist ein klassisches Lieferverhältnis: Der Betreiber wird Stromlieferant, übernimmt Reststrombeschaffung, Abrechnung und Kundenservice. Dafür gibt es den Mieterstromzuschlag, aber auch mehr regulatorische Pflichten.
Die GGV verteilt den erzeugten Strom bilanziell auf die Wohneinheiten, ohne dass ein vollständiges Lieferverhältnis entsteht. Das reduziert den Verwaltungsaufwand deutlich — der Reststrom bleibt beim jeweiligen Wunschversorger der Bewohner.
Unsere Praxisregel: Bei kleineren Beständen und heterogener Belegung ist die GGV meist die schlankere Wahl. Bei größeren Objekten mit hoher Teilnahmequote spielt Mieterstrom seine Vorteile aus. Alle Angaben sind Platzhalter und werden im Projekt individuell gerechnet.
